Historisches Versagen – Zum NPD-Verbotsurteil

geschrieben von H. Wadle

24. Januar 2017

An allen Gedenktagen an die Opfer des NS-Regimes, so sicher auch am bevorstehenden 27. Januar, werden von den politisch Verantwortlichen in Deutschland Reden gehalten in denen man die Verbrechen des deutschen Faschismus benennt und ein „Nie wieder!“ verspricht.

Aber wenn es darauf ankommt, die Konsequenzen aus den Millionen Opfern dieses verbrecherischen Regimes zu ziehen und zwar die einfachste und naheliegendste, nämlich dass die dafür verantwortlichen politischen Kräfte nie Gelegenheit erhalten dürfen einen erneuten Anlauf zur Errichtung eines ähnlichen menschenfeindlichen Regimes zu errichten, wird versagt.

Vorsätzlich Versagt

Es wird aber nicht einfach aus Unvermögen, sondern, wenn man das Anti-Verbots- Trommelfeuer der letzten Monate in Politik und Medien betrachtet, es wird vorsätzlich versagt.
Eine neo-nationalsozialistische Partei soll es in Deutschland geben dürfen, das ist die Quintessenz all dieser Aktivitäten.

Zu den historischen Verbrechen des deutschen Faschismus gehören auch die ca. 200 Toten neofaschistischer und rassistischer Verbrechen allein seit 1990. Sowie die rassistischen Mobilisierungen der letzten zwei Jahre bei denen die NPD eine wesentliche Rolle gespielt hat. Sie hat Strukturen, Ideologie und hasserfüllte Parolen zur Verfügung gestellt, was sogar noch aus Steuermitteln finanziert wird. Das macht deutlich, dass von der NPD Gefahr ausgeht, unabhängig davon, ob sie in Parlamenten sitzt oder nicht. Die NPD hat immer noch eine Scharnierfunktion zwischen diversen rechtsradikalen Gruppierungen, wie Freien Kameradschaften, Autonomen Nationalisten bis hin zu Rockerbanden.

Dass der erste Verbotsantrag der NPD abgewiesen wurde, war noch nachvollziehbar. Es wurde bemängelt, dass er sich wesentlich auf Aussagen von Spitzeln über andere Spitzel Verfassungsschutzes stützte. Außerdem waren die Leitungsgremien der NPD so von Spitzeln durchsetzt, dass zwischen Staatshandeln und Parteihandeln nicht ausreichend unterschieden werden konnte.

Der zweite Verbotsantrag war wichtig um die NPD zu schwächen. Mit dem dadurch erzwungenen Abzug der Spitzel aus der NPD ist sie fast zusammengebrochen. Das wird verständlich, wenn man bedenkt, das ca. 10% der Mitglieder für den Verfassungsschutz arbeiteten, d.h. die meisten Aktiven. Die Aktivitäten der demokratischen Kräfte hat die NPD dann so weit geschwächt, dass sie fast bedeutungslos erscheint. Aber es gab auch schon vorher Höhen und Tiefen dieser Partei.

Nicht nachvollziehbar

Dass der zweite Verbotsantrag abgewiesen wurde ist allerdings nicht nachvollziehbar. Einstimmig habe der Senat zwar entschieden, dass die NPD eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, verfassungsfeindlich und punktuell gefährlich für die Demokratie sei. Etwaige Straftaten, die Parteikader oder deren Mitglieder und Sympathisanten begingen etwa Bedrohungen von Vertretern anderer Parteien auf kommunaler Ebene oder Angriffe auf Migranten – seien ein Fall für das Strafrecht, für Ermittlungsbehörden und Strafgerichte. Auf Einschüchterung und Bedrohung sowie den Aufbau von Gewaltpotentialen müsse mit den Mitteln des präventiven Polizeirechts und des repressiven Strafrechts rechtzeitig und umfassend reagiert werden, um die Freiheit des politischen Prozesses ebenso wie einzelne vom Verhalten der NPD Betroffene wirkungsvoll zu schützen. Die Bedeutung der Partei erreiche indes nicht die Schwelle, die für ein Verbot notwendig sei.

Wie wirkungsvoll der Staat die Opfer neonazistische Gewalt schützt haben die Morde des NSU gezeigt. Da fragt man sich auch, wann denn eine neonazistische Partei verboten werden soll? Wenn sie so stark ist, dass ein Verbot unwirksam ist oder wenn sie an der Regierung ist?

Mit diesem Urteil wurde vorsätzlich darauf verzichtet, dem völkischen Nationalismus wie er auch durch die AfD vertreten wird, einen Riegel vorzuschieben. Dieses Urteil ermuntert alle Rechtsradikalen zu weiteren Straftaten und gibt der NPD Narrenfreiheit.

Die VVN-BdA wird sich weiterhin den Rechtsextremisten entgegenstellen, denn unabhängig vom Nicht-Verbot der NPD setzt die AfD bereits in vielen Regionen des Landes die Pläne der NPD um. Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht eine Anleitung zur Umgehung eines Verbots geliefert: Schon jetzt schicken sich Splitterparteien wie der „III. Weg“ an, in die Fußstapfen der NPD zu treten. Diverse regionale Kleinparteien können sehr viel Terror verbreiten, da sie aber einzeln zu klein sind werden sie nicht verboten. Oder die Neue Rechte, die intellektuell ausgerichtet ist und mit ihrem braunen Gedankengut „verschleiert“ daherkommt. Sie haben Querverbindungen ins konservative Spektrum und bauen sie aus.

Man sollte auch einen anderen wichtigen Aspekt nicht vergessen:
Es ist die Kernkompetenz von Nazis und anderen Rechtsradikalen; linke Positionen demagogisch aufzunehmen um sie ins Gegenteil zu verkehren. Deshalb werden wir alle sog. Querfrontstrategien und Anbiederungen und Gleichsetzungen entschieden zurückweisen.

Es bleibt dabei: Faschismus gehört verboten, weil er keine Meinung ist, sondern ein Verbrechen. Die NPD hat, ebenso wie andere faschistische Gruppierungen keinen Anspruch auf Legalität.
An dieser Lehre der Geschichte halten wir fest.