Neues vom rechten Rand
1. Februar 2011
NPD, DVU, freie Kameradschaften – nach wie vor gibt es viel Bewegung in der rechtsextremen Szene. Erfolge können die Neonazis aber nicht so recht verbuchen.
Die Zukunft der neuen NPD ist wieder völlig ungewiss. Die Fusion von NPD und DVU ist vorläufig geplatzt. Der damalige DVU-Vorsitzende Matthias Faust und NPD-Chef Udo Voigt hatten den Fusionsvertrag Ende Dezember unterschrieben. Das Landgericht München entschied jetzt, dass die Verantwortlichen der DVU gar nicht befugt waren, einen Vereinigungsvertrag mit der NPD-Führung auszuhandeln. Das Gericht entschied, dass die Verantwortlichen bei der DVU um deren Vorsitzenden Matthias Faust gar nicht befugt waren, einen Vereinigungsvertrag mit der NPD-Führung auszuhandeln. „Der Antragsgegnerin (also der DVU) wird untersagt, den Verschmelzungsvertrag mit der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) vor einer erneuten Urabstimmung (…) zu unterzeichnen“, heißt es in dem Beschluss des Gerichtes. Geklagt hatten die Landesfürsten der DVU aus Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Berlin. Das Gericht teilt nun den Zweifel der Kritiker, dass die nötige Urabstimmung der DVU formal korrekt gelaufen sei. Was das Urteil für die offiziell schon gefeierte Verschmelzung von NPD und DVU bedeutet, ist noch nicht absehbar.
Der Fall Borrmann
Für negative Schlagzeilen sorgte jetzt auch der NPD-Landtagsabgeordnete Raimund Borrmann – und das direkt in zweifacher Hinsicht. Borrmann ist mit der Klage gegen einen Ordnungsruf durch Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider gescheitert. Auf der Landtagssitzung am 13. Mai 2009 war dem NPD-Landtagsabgeordneten vom Präsidium das Wort entzogen worden, da er mehrfach das Plenum nicht korrekt angesprochen hatte. Daraufhin hatte Borrmann beim Landesverfassungsgericht Klage eingereicht. Er fühlte sich in seinem Recht auf Redefreiheit verletzt. Nun wurde die Klage als unbegründet zurückgewiesen. Die Würde des Parlaments gebiete eine Formwahrung, urteilten die Richter des Landesverfassungsgerichts am Donnerstag in Greifswald. Der Ordnungsruf stelle keine Einschränkung des verfassungsrechtlich garantierten Rechtes auf Rede- und Meinungsfreiheit des Abgeordneten dar. Dieses Urteil hatte der NPD-Mann wohl schon erwartet. Jedenfalls nahm er nicht an der Urteilsverkündung teil. Die Karriere bei der NPD scheint für den 50-Jährigen ohnehin so gut wie vorüber zu sein. Er wurde von der NPD für die kommende Landtagswahl nicht nominiert. Das mag auch daran liegen, dass Borrmann das Image eines Sozialbetrügers anhaftet. Am 15. Dezember hob der Landtag Borrmanns Immunität auf – mit den Stimmen der NPD-Fraktion. Die Oberstaatsanwaltschaft Rostock wirft ihm die Erschleichung von Sozialleistungen vor. Nun hat der NPD-Landtagsabgeordnete einen Strafbefehl über 7.500 Euro erhalten. Das bestätigte die Direktorin des Amtsgerichts Bad Doberan auf Anfrage des NDR. Dabei ging es um ein Haus, das Borrmann im Jahr 1994 von seiner Großmutter gekauft hatte. Obwohl im Kaufvertrag ein lebenslanges Wohnrecht für sie festgeschrieben wurde, beantragte die Rentnerin 2003 finanzielle Hilfe. Sie müsse an Borrmann mehr als 300 Euro Miete zahlen, hieß es. Da der Landkreis nichts von dem kostenlosen Wohnrecht wusste, gewährte er zwei Jahre lang Zuschüsse. Aufgeflogen war die kriminelle Tour wegen Borrmanns Gier. Als er – angeblich im Auftrag seiner Großmutter – mehr Geld beantragte, bekam er eine Ablehnung. Als ihr zuständiger Betreuer klagte er daraufhin vor dem Rostocker Sozialgericht. Die Klage Borrmanns wurde abgewiesen. Das Sozialgericht übergab den Fall an die Staatsanwaltschaft Rostock, die darin schließlich einen Anfangsverdacht für die Erschleichung von Sozialleistungen sah.
Bildung einer kriminellen Vereinigung
Weit unangenehmer als der Fall Borrmann ist für die rechtsextreme Szene, dass die Betreiber eines rechten Internetradios unter anderem wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt worden sind. Damit ist den Nazis erneut ein Medium verloren gegangen, mit dem sie gezielt Neumitglieder werben konnten und Gleichgesinnte mit Informationen versorgen konnten. Die 18 Männer aus ganz Deutschland sollen ein Internetradio mit rechtsextremen Inhalten betrieben haben, das von Juli 2009 bis November 2010 weltweit zu hören war. Alle Beiträge des so genannten Widerstandsradios hatten rechtsextremistische und fremdenfeindliche Inhalte. Das ließ die Staatsanwaltschaft Koblenz verlauten, die auch angeklagt hat. Die Angeklagten hätten als Betreiber und Moderatoren das Naziregime verherrlicht und nationalsozialistisches Gedankengut verbreitet. Zudem haben sie laut Anklage rund 150 Liedtitel mit strafbaren Inhalten abgespielt. Nach Erkenntnissen des Bundeskriminalamtes setzen Neonazis gezielt Musik ein, um Jugendliche und junge Erwachsene für die rechtsextremistische Szene zu gewinnen. Bereits Anfang November hatten die Behörden eine Razzia durchgeführt und in zehn Bundesländern 22 Wohnungen und Häuser durchsucht, die in Verbindung mit den Betreibern des Internetradios gesehen wurden. Damit ist das zweite Internetradio von Rechtsextremen außer Betrieb. Bereits im März 2009 wurde der Betrieb des einschlägigen Internet-Radios European Brotherhood Radio (EBR) eingestellt. Bis dahin galt das sogenannte EBR als Geheimtipp der militanten Neonaziszene. Antisemitische Hetzparolen und Aufstachlung zum Rassenhass bestimmten den 24stündigen Programmablauf. Besonders großes Aufsehen erregte die Festnehme der Betreiber damals, weil zumindest eine der Aktivisten Mitarbeiterin des niedersächsischen Verfassungsschutzes war.