Erklärung der VVN-BdA zum Krieg gegen Libyen

geschrieben von Bundesausschuss der VVN-BdA, Magdeburg,

19. März 2011

Die Erhebung der Menschen in Nordafrika und anderen arabischen Ländern gegenkorrupte Regimes und antidemokratische Herrscher-Clans werden von allendemokratischen Kräften unseres Landes unterstützt.

Die VVN-BdA hofft, dass es den Völkern gelingt, alte Machtstrukturen zubeseitigen und ihr Schicksal in die eigenen Hände zu nehmen.Durch militärische Einmischung von NATO-Staaten wurde jetzt die Situationverschärft, ja sogar ein internationaler Krieg angezettelt. Das findet unseren entschiedenen Widerspruch. Dieser Krieg ist kein Kriegfür Menschenrech-te. Deutschland sollte sich auf die Verpflichtung besinnen,sich jeder Kriegshandlung zu ent-halten. Die Stimmenthaltung Deutschlands imUN-Weltsicherheitsrat über die Frage des Kriegseinsatzes gegen Libyen könnteein Anfang zur Umkehr sein. Wir fordern: Schluss mit dem deutschen Waffenexport! Es sollte allen Flüchtlingen aus Nordafrika Asyl im Bereich der EU gewährtwerden. Alle Bemühungen zu einer Verhandlungslösung sind zu unterstützen.Wir fordern den sofortigen Schluss der kriegerischen Intervention gegenLibyen.

Bundesausschuss der VVN-BdA, Magdeburg, 20.03.2011

Ein rundum gelungenes Einsteigerseminar der VVN-BdA

geschrieben von Thomas Repp

15. März 2011

Vom 4. bis zum 6. März fand in Heideruh das Einsteigerseminar der VVN-BdA statt. Die Veranstaltung war lehrreich und spannend – und das nicht nur für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Am Freitag den 4. März trafen sich 12 interessierte Menschen in der Erholungsstätte Heideruh zum Einsteigerseminar, das sich an Neumitglieder der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ (VVN-BdA) richtete und an Menschen, die es werden möchten. Die VVN-BdA hat eine lange Geschichte und es gab im Laufe der Zeit viele Veränderungen. So war es nicht verwunderlich, dass die Erwartungen vielfältig waren.

Doch nicht nur für die Teilnehmer war es ein Einsteigerseminar – auch für die vier Teamer. Denn die VVN hat gerade mit einer neuen Bildungsoffensive begonnen. Daher war es das erste Seminar dieser Art, das durchgeführt wurde. Dementsprechend „hochkarätig“ war die Besetzung. Zum Team gehörten Hartmut Büchsel, der Landesvorsitzende des Landesverbands Schleswig-Holstein genauso, wie das Mitglied der Bundesbildungskommission Theresa Wolf. Auch der Bundesgeschäftsführer Thomas Wilms hatte es sich nicht nehmen lassen und informierte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Den Anfang machte am Freitagabend jedoch Jürgen Gechter , einer der VVN-BdA Bundessprecher und für den Aufgabenbereich Bildung im SprecherInnenkreis zuständig. Er machte deutlich, wie wichtig der VVN die Bildungsarbeit ist. Danach war mit Hilfe eines lustigen Spieles das bessere Kennenlernen angesagt, bevor es in die Freizeit ging.

In gemütlicher Runde wurde viel erzählt und diskutiert. Hierbei stellte sich heraus, dass viele der Anwesenden mit den gleichen Problemen zu kämpfen haben. Eines kristallisierte sich schnell heraus: Viele Mitglieder der VVN-BdA bedauern, dass es nur relativ wenig aktive Mitstreiterinnen und Mitstreiter gibt. So manche Aktive haben mit der Arbeitsbelastung zu kämpfen. Auch das Gefühl der Verlorenheit in einer immer kälter werdenden Gesellschaft wurde geäußert. Auch ein zweites Problem wurde deutlich: Die meisten Aktiven sind bereits relativ betagt. Der VVN fehlt vielerorts der Nachwuchs. Umso erfreulicher waren die Erzählungen der VVN-Mitglieder aus Rostock. Die haben eine VVN-Jugendgruppe gegründet und einige neue Mitglieder gewinnen können.

Im Laufe des Wochenendes lernten die Interessierten viel über die Geschichte der VVN. Dreh- und Angelpunkt war jedoch der Schwur von Buchenwald und seine Bedeutung in der Geschichte der VVN, der am Samstag behandelt wurde. Dabei wurde dieses Dokument der Zeitgeschichte auch durchaus kritisch betrachtet. Für wohl alle Teilnehmer schien es immens wichtig zu sein die Verbindung zwischen dem Schwur vom 19. April 1945 und der Gegenwart herzustellen. Doch auch andere wichtige geschichtliche Aspekte wurden anhand eines Zeitstrahls betrachtet. Und immer wieder stellte sich heraus: Die VVN hat nicht nur eine Daseinsberechtigung sondern hatte und hat eine immens wichtige Aufgabe. Auch heutige politische Themen zeigen immer wieder auf, dass der Schwur von Buchenwald noch nicht erfüllt ist.

Besonders deutlich wurde dies am Sonntag morgen, als die Arbeitsgruppen ihre Ergebnisse vortrugen, die sie am Samstag erarbeitet hatten. Am 19. April 1945 kamen im befreiten Konzentrationslager Buchenwald 21.000 Männer und Knaben zu einer Trauerkundgebung zusammen und legten den Schwur von Buchenwald ab, der in französischer, russischer, polnischer, englischer und deutscher Sprache vorgetragen wurde: „Wir schwören deshalb vor aller Welt auf diesem Appellplatz, an dieser Stätte des faschistischen Grauens: Wir stellen den Kampf erst ein, wenn auch der letzte Schuldige vor den Richtern der Völker steht! Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel. Das sind wir unseren gemordeten Kameraden, ihren Angehörigen schuldig.“ Diesem hehren Ziel haben sich die Mitglieder der VVN-BdA verschrieben – ein langwieriges und mühseliges Engagement. Denn auch heute noch kann mit Fug und Recht gesagt werden, dass der Schwur nicht einmal ansatzweise erfüllt worden ist. Die Arbeitsgruppen hatten sich mit tagespolitischen Themen befasst, die ihnen von den Teamern vorgegeben waren. Und sie kamen alle zu genau diesem Ergebnis. Umso wichtiger erscheint die Bildungsoffensive der VVN-BdA. Denn nur mit dem notwendigen Rüstzeug können engagierte Menschen etwas erreichen.

Das haben die Teamer den Teilnehmern mitgegeben. Allein schon deshalb war das erste Einsteigerseminar der VVN-BdA eine gelungene Veranstaltung. Doch auch die neuen Bekanntschaften gaben den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Auftrieb. Denn im heimatlichen Kreisverband sind es oft nur sehr wenige, die sich aktiv engagieren. Da ist Vernetzung sehr hilfreich. Dennoch gab es auch Kritik. So wurde der Wunsch geäußert, dass es noch zusätzliche Seminare geben sollte, die sich nur mit der VVN-BdA, ihrem Aufbau, ihrem Standing in der Gesellschaft und in der Politik aber auch mit ihren politischen Zielen beschäftigen. Denn allzu oft sehen sich neue Mitglieder mit Thesen konfrontiert, die Zweifel wecken. Das kann die größte Motivation zunichte machen. Ein weiterer Punkt waren fehlende Handouts, damit das Gelernte immer wieder nachgeschaut werden kann. Dies soll jetzt anhand eines Foto-Protokolls, das die Teamer angelegt haben, nachgeholt werden.

Trotz dieser Kritikpunkte war es ein rundum gelungenes Einsteigerseminar.

Schuldig im Sinne der Anklage

geschrieben von Thomas Repp

13. März 2011

Fast 40 Jahre wurde der Bürgerrechtler Rolf Gössner geheimdienstlich beobachtet. Mit einem Urteil, das dem Bundesamt für Verfassungsschutz wie eine schallende Ohrfeige vorkommen muss, hat das Verwaltungsgericht Köln dem Spuk nun ein Ende gemacht.

Die fast 40jährige geheimdienstliche Beobachtung des Bürgerrechtlers Rolf Gössner ist zu Ende. Das Verwaltungsgericht Köln hat Anfang Februar sein Urteil in dem Verfahren Dr. Gössner ./. Bundesrepublik Deutschland verkündet, in dem es um die fast 40jährige geheimdienstliche Beobachtung des Bürgerrechtlers Rolf Gössner geht. Mit dem Urteil endet auch Gössners Odyssee durch die Instanzen. Doch für den Bürgerrechtler haben sich all die Mühen gelohnt. Seiner Klage wurde recht gegeben. Der Richterspruch muss dem Verfassungsschutz wie eine schallende Ohrfeige erscheinen: „Es wird festgestellt, dass die Beobachtung des Klägers bis zum 13.11.2008 einschließlich der während dieses Zeitraumes erfolgten Erhebung und -Speicherung von Daten zu seiner Person rechtswidrig gewesen ist. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.“ Dazu der Kläger Rolf Gössner: „Dieser mühsame Kampf war notwendig, um wenigstens zu versuchen, ein wenig Licht ins Dunkel geheimdienstlicher Machenschaften zu bringen und solch ausufernde Geheimdiensttätigkeit künftig zu bändigen.“

Rolf Gössner stand seit 1970 ununterbrochen unter Beobachtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) – schon als Jurastudent, später als Gerichtsreferendar und seitdem ein Arbeitsleben lang in allen seinen beruflichen und ehrenamtlichen Funktionen als Publizist, Rechtsanwalt und parlamentarischer Berater, später auch als Präsident und Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte und als Mitherausgeber des alljährlich erscheinenden Grundrechte-Reports. Auch als Gössner seit 2007 als gewähltes (parteiloses) Mitglied der Innendeputation der Bremer Bürgerschaft aktiv war, wurde er beobachtet und sogar noch als stellvertretender Richter am Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen. Erst am 13.11.2008, unmittelbar vor der 1. mündlichen Verhandlung, wurde die Beobachtung überraschend und mit erstaunlicher Begründung eingestellt. Es dürfte die längste Dauerbeobachtung einer unabhängigen Einzelperson durch den Geheimdienst sein, die bislang dokumentiert werden konnte – ohne dass diese jemals selbst als „Extremist“ oder „Verfassungsfeind“ eingestuft wurde.

Ins Visier des Verfassungsschutzes rückte Gössner durch berufliche und ehrenamtliche Kontakte zu angeblich „linksextremistischen“ und „linksextremistisch beeinflussten“ Gruppen und Veranstaltern – wie etwa DKP, Rote Hilfe oder die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN), aber auch zu Presseorganen wie Demokratie und Recht, Blätter für deutsche und internationale Politik, Geheim oder Neues Deutschland, in denen er – neben vielen anderen Medien – veröffentlichte, denen er Interviews gab oder in denen über seine Aktivitäten berichtet wurde. Mit seinen Kontakten, publizistischen Beiträgen, Vorträgen und Diskussionen habe er diese Gruppen und Organe „nachhaltig unterstützt“, so der Vorwurf des Verfassungsschutzes an den parteilosen Bürgerrechtler. „Hier wurde aus vollkommen legalen und legitimen Berufskontakten eine verfassungswidrige ‚Kontaktschuld’ Gössners konstruiert“, so die Internationale Liga für Menschenrechte, „die schließlich als waghalsige Begründung für seine jahrzehntelange geheimdienstliche Beobachtung herhalten muss. Dies ist ein ungeheuerlicher Vorgang.“

Der Verfassungsschutz begnügte sich jedoch nicht allein mit den Kontakten Gössners, sondern machte sich inzwischen auch an die Interpretation seiner öffentlichen Äußerungen. Diese subjektiven und ideologisch gesättigten Textinterpretationen „führen uns in die tiefsten 1960er und 70er Jahre des Kalten Krieges“, so Gössners Anwalt Udo Kauß. „Da wird schon zum „Verfassungsfeind“, wer das KPD-Verbotsurteil kritisiert oder den Begriff „Berufsverbote“ verwendet, die es in der Bundesrepublik angeblich nie gegeben habe. Da diffamiert die Bundesrepublik und ihre Staatsorgane, wer – wie der Geheimdienstkritiker Gössner – den Verfassungsschutz in Frage stellt und wird mit Verfassungsschutzbeobachtung nicht unter vier Jahrzehnten bestraft.“

Das Gericht war in diesem Verfahren vor die schwierige Aufgabe gestellt, trotz der vom BfV aus Geheimhaltungsgründen nur unvollständig vorgelegten 2.000seitigen Personenakte eine Entscheidung treffen zu müssen. Außerdem prallten in dem Verfahren „zwei Denkwelten“ aufeinander, wie der Vorsitzende Richter feststellte. Das Gericht problematisierte dabei auch, dass durch die einseitige Auswahl des erfassten Materials durch die Beklagte „zwangsläufig ein falsches Bild“ vom Kläger und von dessen beruflichen und rechtspolitischen Aktivitäten entstehen müsse. Schon deshalb habe Rolf Gössner ein berechtigtes „Rehabilitierungsinteresse“, dem das heutige Urteil in vollem Umfang entspricht. Rolf Gössner drückte bereits vor Gericht „sein Bedauern darüber aus, dass durch diese unsinnige, geradezu absurde Überwachungsgeschichte so viel Lebenszeit und -kraft vergeudet wurde und dass zwei Gerichte – das Verwaltungsgericht Köln und das Bundesverwaltungsgericht – mit aufwändigen Verfahren belästigt werden“ mussten.

Diese Überwachungsgeschichte und das Gerichtsverfahren zeigen in aller Deutlichkeit, so die Internationale Liga für Menschenrechte „welche Gefahren für Persönlichkeitsrechte, für Informationelle Selbstbestimmung, Meinungs- und Pressefreiheit, Mandatsgeheimnis und Informantenschutz mit Geheimdiensten und ihren klandestinen Aktivitäten verbunden sind.“ Dieses Urteil habe über den Einzelfall hinaus grundsätzliche Bedeutung, denn es gehe um ein brisantes Problem, das auch andere Publizisten, Rechtsanwälte und Menschenrechtler betrifft: Welche Grenzen sind den kaum kontrollierbaren Nachrichtendiensten und ihren geheimen Aktivitäten gezogen – gerade im Umgang mit Berufsgeheimnisträgern und im Rahmen unabhängiger Menschenrechtsarbeit von Nichtregierungsorganisationen? Zudem werde in aller Deutlichkeit aufgezeigt,

Ohne die Klage gegen den Verfassungsschutz, so ist sich die Internationale Liga für Menschenrechte sicher, wäre ein Ausstieg aus dieser Überwachungsgeschichte wohl kaum erfolgt, so dass Rolf Gössner womöglich weiterhin, bis ins hohe Rentenalter, unter Beobachtung stünde. Und Gössner weiß „dass mit mir gewissermaßen eine ganze Generation von engagierten Menschen mitklagte, die sich seit den späten 60er Jahren in unterschiedlichen Aktivitäten und Berufen linkspolitisch betätigten oder weiterbetätigen, und dabei möglicherweise ebenfalls mehr oder weniger lang ins Visier des Verfassungsschutzes geraten sind. Vielleicht habe ich deshalb so viel Zuspruch und Solidarität empfangen, für die ich mich herzlich bedanken möchte, weil ich mich in gewisser Weise auch stellvertretend zur Wehr gesetzt und geklagt habe.“

Geht Europa nach rechts?

10. März 2011

Extreme Rechte in Europa auf dem Vormarsch?

11.03.2011

Geht Europa nach rechts?

Extreme Rechte in Europa auf dem Vormarsch?

Das Bündnis „Wir können sie stoppen“ und die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes-Bund der Antifaschisten e.V. (VVN-BdA) laden zu diesem Themenabend ein.

Freitag, 11. März 2011, 19.00 Uhr

DGB-Haus Lübeck Holstentorplatz 1-5 R. ¾

mit Dr. Ulrich Schneider, Kassel Historiker und Generalsekretär der Internationalen Föderation der Widerstandskämpfer (FIR) – Bund der Antifaschisten.

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Freitag, 11. März 2011, 19.00 Uhr DGB-Haus Lübeck Holstentorplatz 1-5 R. ¾ mit Dr. Ulrich Schneider, Kassel Historiker und Generalsekretär der Internationalen Föderation der Widerstandskämpfer (FIR) – Bund der Antifaschisten.

Die neue Bundeswehr – für globale Kriegsführung?

3. März 2011

Propaganda der Bundeswehr an Schulen in Lübeck!

04.03.2011

Offenes Treffen der VVN-BdA Gruppe Lübeck/Lauenburg

Die neue Bundeswehr – für globale Kriegsführung?

Propaganda der Bundeswehr an Schulen in Lübeck!

Freitag, 04. März 2011, 19.00 Uhr

DGB – Haus, Lübeck Holstentorplatz 1-5, Raum 2014, 2. Stock

Die Wehrpflicht wird ausgesetzt, doch wie will die Bundeswehr an neue Soldaten kommen? Laufen Werber demnächst dauernd über den Schulhof? Eine Diskussionsveranstaltung, zu der hoffentlich viele Schülerinnen und Schüler kommen und ihre Erfahrungen mit in die Diskussion einbringen.

Mit Horst Hesse von „terre des Homme“ und Volker Bethge

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Freitag, 04. März 2011, 19.00 Uhr DGB – Haus, Lübeck Holstentorplatz 1-5, Raum 2014, 2. Stock Die Wehrpflicht wird ausgesetzt, doch wie will die Bundeswehr an neue Soldaten kommen? Laufen Werber demnächst dauernd über den Schulhof? Eine Diskussionsveranstaltung, zu der hoffentlich viele Schülerinnen und Schüler kommen und ihre Erfahrungen mit in die Diskussion einbringen. Mit Horst Hesse von „terre des Homme“ und Volker Bethge

Nordkonferenz 2011

geschrieben von Raimund Gaebelein

2. März 2011

Gut besucht war die Nordkonferenz am 25./27. Februar in Heideruh zweifellos, und die Vorträge von Prof. Dr. Ludwig Elm (Jena) und Dr. Angelika Königseder von Zentralinstitut für Antisemitismus in Berlin am Samstag erfüllten alle Erwartungen.

Heideruh bot in seiner charmanten Weise schneebedeckt einen angenehmen Hintergrund für die intensiven Gespräche, und das literarische Kulturprogramm abends mit Jonny Schacht hatte das lange Warten gelohnt. Die meisten Anwesenden hatten inzwischen Erfahrungen mit der VVN-Ausstellung über den „Neofaschismus in Deutschland“ gesammelt, das Schwerpunktthema „Konservatismus“ war als theoretische Fundierung für die allfällige Auseinandersetzung mit Behörden und Parteien gewählt worden. Als Historiker legte Ludwig Elm den Schwerpunkt seines Vortrags auf die Wandlungsprozesse konservativen Denkens nach den einschneidenden Zäsuren des 20. Jahrhunderts, dem Übergang vom Kaiserreich zur Weimarer Republik, der Befreiung vom Faschismus 1945 und die Umbruchsituation 1989/90. Gleichzeitig war sein Anliegen, die Grundkonstante konservativen Denkens deutlich zu machen: ein gegen Aufklärung, vernunftbegabtes Denken und Handeln, sowie jede Gleichheitsvorstellung gerichtetes Bewahren traditioneller Werte und Verhältnisse. Für Ludwig Elm setzt konservative Ideologie mit Edmund Burkes Betrachtung der Französischen Revolution von 1789 ein. Das Feindbild konservativer Politik wandte sich nach der November-Revolution 1918 der Arbeiterbewegung zu, geriet doch der Begriff konservativ in Bedrängnis und wurde durch den Begriff Volkspartei ersetzt. Konservativ wurde bis in die jüngste Zeit zum Begriff für völkische Vordenker des aufkommenden Faschismus. Neokonservative Publizisten wirkten nach der Befreiung vom Faschismus auf den Restaurationsprozess der Adenauer-Ära ein. Verstärkt wurden in der Diskussion die Tendenz zur Militarisierung der Gesellschaft und Übergänge zu rechtsextremen Gesellschaftsvorstellungen in der aktuellen Sozialdebatte hervorgehoben. Antimuslimischer Alltagsrassismus war Schwerpunktthema von Angelika Königseder. Die Ermordung des niederländischen Filmemachers Theo van Gogh 2004 sieht sie als Ausgangspunkt einer neuen Qualität in der Feindbildung. Überfremdungsängste werden als Motiv für Bewegungen gegen Moscheebau, Kopftuchtragen, Schächten geltend gemacht. Zwei von vier Millionen Bürgern muslimischen Glaubens besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit. Sie sind in der Gesellschaft angekommen und wollen das auch sichtbar vorzeigen. Selbst Alice Schwarzer verbündet sich mit Konservativen Integrationsgegnern, um Muslime in Bausch und Bogen als rückständig, frauenfeindlich, darzustellen und der einzelnen Muslima ein Recht der Selbstbestimmung darüber zu bestreiten, wie sie aussehen will, wie sie ihre Freiheit auslegt. Prozessiert wird vor Gerichten über die Höhe von Minaretten, über das Tragen von Kopftuch im öffentlichen Raum. Verschwörungstheorien sollen eine angebliche Übernahme der Gesellschaft durch muslimische Einwanderer belegen. Parallelen zum Aufkommen des Antisemitismus in der Wirtschaftskrise 1875/78 im Bismarckreich drängen sich auf. In der Diskussion wurde verstärkt die Wechselbeziehung von Innen- und Außenpolitik angesprochen, die Bedeutung für die Stabilisierung der sozialpolitischen Auseinandersetzung und der abenteuerlichen Expansionspolitik am Hindukusch. Wie die Sarrazin-Debatte zeigt, finden sich Befürworter einer anti-aufklärerischen Wende bis weit in die die gesellschaftliche Mitte. Am Sonntag wurde die aktuelle Fassung der Küstenseite der Neofaschismus-Kommission im Internet vorgestellt. Beteiligt sind die Landesverbände Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen, sowie Stade. Verstärkt wird der Austausch untereinander mit Verbesserungen bei Links, Aktualität, Einstellung von Kurzfilmen, Dossiers zur Neofa-Ausstellung. Besprochen wurde die Schaffung einer moderierten Infobörse ähnlich wie bei der NPD-Verbotskampagne. Die nächste Nordkonferenz findet voraussichtlich am letzten Februarwochenende 2012 in Heideruh statt. Als Themen für den Samstag sind Gedenkstättenpolitik und Militarisierung auf dem Plan. Näheres wird im Herbst spruchreif.

Raimund Gaebelein

Antifaschistische Nordkonferenz 2011

24. Februar 2011

25.02.2011

Einladung für Mitglieder der VVN-BdA und ihre Gäste

Antifaschistische Nordkonferenz 2011

Veranstalter: Rosa Luxemburg Stiftung Niedersachsen e.V. Heideruh e.V. – Antifaschistische Erholungs- und Begegnungsstätte Neofaschismuskommission Küste der VVN-BdA

Freitag, 25. Februar 2011, s. u.

In der Antifaschistischen Erholungs- und Begegnungsstätte Heideruh, 21244 Buchholz /Nordheide,Ortsteil Seppensen, Ahornweg 45. Tel. 04181-8726; Fax 04181- 281142 Bahnstation Buchholz. Abholdienst vom Bahnhof organisierbar.

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Freitag, 25. Februar 2011, s. u. In der Antifaschistischen Erholungs- und Begegnungsstätte Heideruh, 21244 Buchholz /Nordheide,Ortsteil Seppensen, Ahornweg 45. Tel. 04181-8726; Fax 04181- 281142 Bahnstation Buchholz. Abholdienst vom Bahnhof organisierbar.

Verhindert den Naziaufmarsch am 19. Februar!

geschrieben von Thomas Repp via vvn-bda.de

14. Februar 2011

Mit großer Sorge verfolgen wir das Wiedererstarken des Rechtsradikalismus und insbesondere des Neofaschismus in Deutschland.

Es ist besorgniserregend, dass Neonazis offen und vielfältig ihre menschenverachtenden Ideen und Auffassungen unter dem Mantel der Demokratie zur Schau stellen können, während Antifaschisten, die sich diesem braunen Spuk in den Weg stellen, kriminalisiert werden.

Dass dabei das Gedenken an die barbarischen Bombenangriffe vom 13. Februar 1945 auf Dresden missbraucht wird, macht uns besonders nachdenklich.

Dafür sind Millionen Kameraden nicht in den faschistischen Konzentrationslagern in den Tod gegangen, haben unzählige Widerstandskämpfer während der braunen Barbarei nicht Folter und Tortouren überstanden, ohne ihren Glauben an Demokratie und Menschlichkeit, an eine bessere Zukunft, ein friedliches Miteinander, zu verlieren!

Getreu dem Schwur unserer Kameraden von Buchenwald werden wir nicht eher ruhen, bis der Faschismus mit seinen Wurzeln ausgerottet und eine neue Welt des Friedens und der Freiheit errichtet ist.

Wir rufen deshalb alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich den Neonazis in Dresden entschlossen entgegen zu stellen. Verhindert mit allen demokratisch legitimierten Mitteln den Naziaufmarsch am 19. Februar 2011 durch Dresden! Dresden soll nazifrei werden! Protest ist das Gebot der Stunde. Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!

Prof. Hans Lauter; Ehrenvorsitzender der VVN-BdA, Zuchthaus, Moorsoldat

Andela Dvoráková; Präsidentin CSBS

Frido Seydewitz; Ehrenvorsitzender des VVN-BdA Sachsen, Emigration,GULAG

Libuše Nachtmannová; Überlebende KZ Ravensbrück

Ruth Burse; Überlebende KZ Theresienstadt

Vojmir Srdecny; Überlebender KZ Sachsenhausen

Justin Sonder; Überlebender KZ Auschwitz

Antonín Hnilicka; Überlebender KZ Mauthausen

NAZIS STOPPEN

2. Februar 2011

Info-Veranstaltung zur bundesweiten Kampagne „No Pasaran!“

03.02.2011

„Bündnis gegen Rechts“ – Nordfriesland

NAZIS STOPPEN

Info-Veranstaltung zur bundesweiten Kampagne „No Pasaran!“

Donnerstag, 03. Februar 2011, 19.00 Uhr

Soziokulturelles Zentrum „Speicher Husum“, Hafenstr. 17 in 25813 Husum

Eine Veranstaltung des „Bündnis gegen Rechts – Nordfriesland“

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Donnerstag, 03. Februar 2011, 19.00 Uhr Soziokulturelles Zentrum „Speicher Husum“, Hafenstr. 17 in 25813 Husum Eine Veranstaltung des „Bündnis gegen Rechts – Nordfriesland“

Neues vom rechten Rand

geschrieben von Thomas Repp

1. Februar 2011

NPD, DVU, freie Kameradschaften – nach wie vor gibt es viel Bewegung in der rechtsextremen Szene. Erfolge können die Neonazis aber nicht so recht verbuchen.

Die Zukunft der neuen NPD ist wieder völlig ungewiss. Die Fusion von NPD und DVU ist vorläufig geplatzt. Der damalige DVU-Vorsitzende Matthias Faust und NPD-Chef Udo Voigt hatten den Fusionsvertrag Ende Dezember unterschrieben. Das Landgericht München entschied jetzt, dass die Verantwortlichen der DVU gar nicht befugt waren, einen Vereinigungsvertrag mit der NPD-Führung auszuhandeln. Das Gericht entschied, dass die Verantwortlichen bei der DVU um deren Vorsitzenden Matthias Faust gar nicht befugt waren, einen Vereinigungsvertrag mit der NPD-Führung auszuhandeln. „Der Antragsgegnerin (also der DVU) wird untersagt, den Verschmelzungsvertrag mit der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) vor einer erneuten Urabstimmung (…) zu unterzeichnen“, heißt es in dem Beschluss des Gerichtes. Geklagt hatten die Landesfürsten der DVU aus Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Berlin. Das Gericht teilt nun den Zweifel der Kritiker, dass die nötige Urabstimmung der DVU formal korrekt gelaufen sei. Was das Urteil für die offiziell schon gefeierte Verschmelzung von NPD und DVU bedeutet, ist noch nicht absehbar.

Der Fall Borrmann

Für negative Schlagzeilen sorgte jetzt auch der NPD-Landtagsabgeordnete Raimund Borrmann – und das direkt in zweifacher Hinsicht. Borrmann ist mit der Klage gegen einen Ordnungsruf durch Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider gescheitert. Auf der Landtagssitzung am 13. Mai 2009 war dem NPD-Landtagsabgeordneten vom Präsidium das Wort entzogen worden, da er mehrfach das Plenum nicht korrekt angesprochen hatte. Daraufhin hatte Borrmann beim Landesverfassungsgericht Klage eingereicht. Er fühlte sich in seinem Recht auf Redefreiheit verletzt. Nun wurde die Klage als unbegründet zurückgewiesen. Die Würde des Parlaments gebiete eine Formwahrung, urteilten die Richter des Landesverfassungsgerichts am Donnerstag in Greifswald. Der Ordnungsruf stelle keine Einschränkung des verfassungsrechtlich garantierten Rechtes auf Rede- und Meinungsfreiheit des Abgeordneten dar. Dieses Urteil hatte der NPD-Mann wohl schon erwartet. Jedenfalls nahm er nicht an der Urteilsverkündung teil. Die Karriere bei der NPD scheint für den 50-Jährigen ohnehin so gut wie vorüber zu sein. Er wurde von der NPD für die kommende Landtagswahl nicht nominiert. Das mag auch daran liegen, dass Borrmann das Image eines Sozialbetrügers anhaftet. Am 15. Dezember hob der Landtag Borrmanns Immunität auf – mit den Stimmen der NPD-Fraktion. Die Oberstaatsanwaltschaft Rostock wirft ihm die Erschleichung von Sozialleistungen vor. Nun hat der NPD-Landtagsabgeordnete einen Strafbefehl über 7.500 Euro erhalten. Das bestätigte die Direktorin des Amtsgerichts Bad Doberan auf Anfrage des NDR. Dabei ging es um ein Haus, das Borrmann im Jahr 1994 von seiner Großmutter gekauft hatte. Obwohl im Kaufvertrag ein lebenslanges Wohnrecht für sie festgeschrieben wurde, beantragte die Rentnerin 2003 finanzielle Hilfe. Sie müsse an Borrmann mehr als 300 Euro Miete zahlen, hieß es. Da der Landkreis nichts von dem kostenlosen Wohnrecht wusste, gewährte er zwei Jahre lang Zuschüsse. Aufgeflogen war die kriminelle Tour wegen Borrmanns Gier. Als er – angeblich im Auftrag seiner Großmutter – mehr Geld beantragte, bekam er eine Ablehnung. Als ihr zuständiger Betreuer klagte er daraufhin vor dem Rostocker Sozialgericht. Die Klage Borrmanns wurde abgewiesen. Das Sozialgericht übergab den Fall an die Staatsanwaltschaft Rostock, die darin schließlich einen Anfangsverdacht für die Erschleichung von Sozialleistungen sah.

Bildung einer kriminellen Vereinigung

Weit unangenehmer als der Fall Borrmann ist für die rechtsextreme Szene, dass die Betreiber eines rechten Internetradios unter anderem wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt worden sind. Damit ist den Nazis erneut ein Medium verloren gegangen, mit dem sie gezielt Neumitglieder werben konnten und Gleichgesinnte mit Informationen versorgen konnten. Die 18 Männer aus ganz Deutschland sollen ein Internetradio mit rechtsextremen Inhalten betrieben haben, das von Juli 2009 bis November 2010 weltweit zu hören war. Alle Beiträge des so genannten Widerstandsradios hatten rechtsextremistische und fremdenfeindliche Inhalte. Das ließ die Staatsanwaltschaft Koblenz verlauten, die auch angeklagt hat. Die Angeklagten hätten als Betreiber und Moderatoren das Naziregime verherrlicht und nationalsozialistisches Gedankengut verbreitet. Zudem haben sie laut Anklage rund 150 Liedtitel mit strafbaren Inhalten abgespielt. Nach Erkenntnissen des Bundeskriminalamtes setzen Neonazis gezielt Musik ein, um Jugendliche und junge Erwachsene für die rechtsextremistische Szene zu gewinnen. Bereits Anfang November hatten die Behörden eine Razzia durchgeführt und in zehn Bundesländern 22 Wohnungen und Häuser durchsucht, die in Verbindung mit den Betreibern des Internetradios gesehen wurden. Damit ist das zweite Internetradio von Rechtsextremen außer Betrieb. Bereits im März 2009 wurde der Betrieb des einschlägigen Internet-Radios European Brotherhood Radio (EBR) eingestellt. Bis dahin galt das sogenannte EBR als Geheimtipp der militanten Neonaziszene. Antisemitische Hetzparolen und Aufstachlung zum Rassenhass bestimmten den 24stündigen Programmablauf. Besonders großes Aufsehen erregte die Festnehme der Betreiber damals, weil zumindest eine der Aktivisten Mitarbeiterin des niedersächsischen Verfassungsschutzes war.

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